Leihmutterschaft weltweit: Länder im Vergleich

Veröffentlicht am 15. August 2026 um 13:34

Erstmals veröffentlicht: 16. Juni 2025
Inhaltlich geprüft und Rechtsstand aktualisiert:
15. August 2026

Von: Martin & Robert · Papaarade

In welchen Ländern ist Leihmutterschaft erlaubt oder möglich? Die kurze Antwort lautet: Es gibt weltweit kein einheitliches Modell. Manche Staaten oder Regionen haben ausdrückliche gesetzliche Regelungen, andere erlauben nur bestimmte nicht-kommerzielle Modelle, wieder andere schließen bestimmte Familienformen aus oder haben bis heute keine umfassende gesetzliche Regelung.

Für internationale Wunscheltern reicht deshalb die Frage „Ist Leihmutterschaft dort erlaubt?“ nicht aus.

Mindestens genauso wichtig ist:

  • Wer darf das jeweilige Modell nutzen?
  • Wer gilt bei der Geburt rechtlich als Elternteil?
  • Ist eine Vergütung erlaubt oder nur Kostenerstattung?
  • Gibt es besondere Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen?
  • Und was passiert anschließend im Heimatland der Eltern?

Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Ein Verfahren, das im Geburtsland funktioniert, beantwortet noch nicht automatisch die Frage, wie Elternschaft, Staatsangehörigkeit und Dokumente anschließend in Deutschland behandelt werden.

Wir sind Martin und Robert und haben diese Fragen selbst durchlaufen, bevor wir uns für eine gestationelle Leihmutterschaft in Kalifornien entschieden haben. Dieser Guide verbindet deshalb den aktuellen internationalen Überblick mit unserer persönlichen Perspektive als zwei Väter.

Wichtiger Hinweis: Dieser Vergleich ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung oder Empfehlung für ein bestimmtes Land. Rechtslagen können sich kurzfristig ändern und hängen teilweise von Region, Familienform, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und individuellen Umständen ab. Vor einer konkreten Entscheidung sollte die Rechtslage sowohl im Zielland als auch in Deutschland fachanwaltlich geprüft werden.

Wo ist Leihmutterschaft 2026 möglich?

Eine seriöse weltweite Liste lässt sich nicht einfach in „erlaubt“ und „verboten“ aufteilen.

Einige Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Modelle sind:

Land / Rechtsraum Grundmodell Wer hat grundsätzlich Zugang? Entscheidender Punkt
USA, Beispiel Kalifornien Gestationelle Leihmutterschaft ausdrücklich geregelt Intended Parents unabhängig vom Ehestatus; Regelung ist geschlechtsneutral Vertrag, unabhängige Anwälte und gerichtliche Elternschaft können vor der Geburt organisiert werden
Kanada Bezahlung der Tragemutter verboten, geregelter Auslagenersatz möglich Bundesrecht enthält ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot u. a. wegen sexueller Orientierung und Familienstand Elternschaft wird zusätzlich auf Provinzebene geregelt
Großbritannien Leihmutterschaft legal, keine kommerzielle Vermittlung; angemessene Auslagen möglich Auch gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen können grundsätzlich teilnehmen Tragemutter ist zunächst rechtlicher Elternteil; Parental Order erst nach Geburt, mit zusätzlichen Voraussetzungen
Griechenland Gestationell, ohne Gegenleistung und mit vorheriger gerichtlicher Genehmigung Seit 2025 auf eine Frau mit medizinischer Unfähigkeit zur Schwangerschaft zugeschnitten Antragstellerin und Tragemutter müssen in Griechenland wohnen; männliche Paare sind damit kein regulärer Zugang
Mexiko Keine einheitliche landesweite Regelung Stark vom Bundesstaat und der konkreten Rechtslage abhängig Verfassungsgerichtliche Entscheidungen beseitigten in Tabasco diskriminierende Beschränkungen, schaffen aber kein einheitliches nationales Modell
Kolumbien Nicht ausdrücklich verboten, aber keine umfassende gesetzliche Regelung Nicht seriös pauschal als „offen“ oder „geschlossen“ einzuordnen Das Verfassungsgericht spricht weiterhin von einer gesetzlichen Regelungslücke
Ukraine Rechtlicher Rahmen für bestimmte reproduktionsmedizinische Konstellationen Zentrale Elternschaftsregel ist auf Ehepaar aus Mann und Frau zugeschnitten Zusätzlich derzeit erhebliche Sicherheits- und Reiserisiken
Indien Nur eng regulierte altruistische Leihmutterschaft Vor allem gesetzlich definierte indische Ehepaare aus Mann und Frau sowie bestimmte indische alleinstehende Frauen Kein regulärer internationaler Weg für schwule Männerpaare
Thailand Derzeit stark eingeschränkt, kommerzielle Leihmutterschaft verboten Aktuelles Recht enthält enge Ehe- und Thailand-Bezüge 2026 läuft ein Reformprozess, der Zugang künftig verändern könnte, ist aber noch kein geltendes neues Recht
Italien Leihmutterschaft verboten Kein inländischer Zugang Für italienische Staatsbürger erstreckt sich die Strafbarkeit seit Ende 2024 auch auf entsprechende Handlungen im Ausland
Deutschland Kein legaler inländischer Durchführungsweg unter den bestehenden Vorschriften kein reguläres inländisches Modell Die spätere Behandlung einer im Ausland entstandenen Elternschaft ist eine separate Rechtsfrage

Die Tabelle ist bewusst keine Rangliste. Aus „gesetzlich geregelt“ folgt nicht automatisch „für euch geeignet“, und aus „möglich“ folgt nicht automatisch „rechtlich sicher für eine internationale Familie“.

Die zugrunde liegenden Regelungen unterscheiden sich erheblich. In Kalifornien definiert das Gesetz einen Intended Parent als verheiratete oder unverheiratete Person und regelt unter anderem Verträge, getrennte unabhängige anwaltliche Vertretung und die gerichtliche Feststellung der Elternschaft. Kanada verbietet dagegen die Bezahlung für eine Leihmutterschaft, erlaubt aber gesetzlich geregelte Erstattungen; die konkrete Elternschaft wird zusätzlich auf Provinzebene geregelt.

„Erlaubt“ bedeutet nicht automatisch „für euch zugänglich“

Das ist wahrscheinlich die wichtigste Erkenntnis aus einem internationalen Vergleich.

Ein Land kann Leihmutterschaft grundsätzlich kennen und trotzdem für eine bestimmte Familie nicht infrage kommen.

Vor einer Länderentscheidung würden wir deshalb heute sechs unterschiedliche Fragen getrennt betrachten:

1. Ist das konkrete Modell gesetzlich vorgesehen?

Gestationelle und traditionelle Leihmutterschaft können unterschiedlich behandelt werden. Dasselbe gilt für Modelle mit Vergütung und Modelle, bei denen nur bestimmte Aufwendungen ersetzt werden dürfen.

2. Wer darf Intended Parent sein?

Familienstand, Geschlecht, sexuelle Orientierung, genetische Verbindung, Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz können entscheidend sein.

3. Wer ist bei der Geburt rechtlicher Elternteil?

Das unterscheidet die Systeme fundamental.

In Kalifornien kann ein Gericht die Eltern-Kind-Beziehung der Intended Parents bereits vor der Geburt feststellen. In Großbritannien ist dagegen zunächst die Tragemutter rechtlicher Elternteil und die Elternschaft wird anschließend durch eine Parental Order übertragen.

4. Ist das Modell auch für internationale Wunscheltern zugänglich?

Eine Regelung kann innerhalb eines Landes funktionieren und trotzdem keinen praktikablen Weg für eine Familie mit Wohnsitz in Deutschland darstellen.

5. Welche Rechte und Schutzmechanismen bestehen für die Tragemutter?

Unabhängige Rechtsberatung, medizinische Versorgung, informierte Einwilligung, Versicherungen, Erstattung beziehungsweise Vergütung und Entscheidungsrechte während der Schwangerschaft sind für uns keine Nebenthemen.

6. Was passiert anschließend in Deutschland?

Geburtsurkunde, gerichtliche Elternschaft, Staatsangehörigkeit, Reisepässe und deutsche Personenstandsfragen müssen von Anfang an mitgedacht werden.


Leihmutterschaft nach Ländern im Detail

USA: kein einheitliches Leihmutterschaftsrecht

Wichtig für den internationalen Vergleich ist:

„Leihmutterschaft in den USA“ ist rechtlich keine einzige Kategorie.

Die konkrete Rechtslage ist stark vom jeweiligen Bundesstaat abhängig.

Kalifornien

Kalifornien besitzt einen ausdrücklich geregelten Rahmen für gestationelle Leihmutterschaft.

Der California Family Code definiert einen Intended Parent als eine Person, verheiratet oder unverheiratet, die rechtlich Elternteil eines durch assistierte Reproduktion entstandenen Kindes werden will. Bei einer Gestational Carrier besteht keine genetische Verbindung zwischen Tragemutter und Embryo.

Für eine gestationelle Vereinbarung verlangt § 7962 unter anderem getrennte unabhängige anwaltliche Vertretung der Tragemutter und der Intended Parents. Der Vertrag muss vor Embryotransfer beziehungsweise entsprechenden vorbereitenden Medikamenten abgeschlossen sein. Ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Elternschaft kann bereits vor der Geburt eingeleitet werden.

Warum das für uns wichtig war

Für uns als zwei Männer war nicht nur entscheidend, dass ein Weg existierte.

Wir wollten einen Rechtsrahmen, bei dem unsere Familienform nicht über ein vermeintliches Schlupfloch funktionieren musste und bei dem die Elternschaft nicht erst nach der Geburt völlig offen war.

Genau das wurde später ein wesentlicher Grund für unsere Entscheidung für Kalifornien.

Unseren tatsächlichen Weg durch Kalifornien ansehen

Kanada: keine Bezahlung, aber geregelter Auslagenersatz

Kanada wird häufig verkürzt als Land mit „altruistischer Leihmutterschaft“ beschrieben.

Präziser ist:

Das kanadische Assisted Human Reproduction Act verbietet es, einer Frau eine Gegenleistung dafür zu zahlen, Tragemutter zu sein. Auch kommerziell vergütete Vermittlung ist bundesrechtlich untersagt. Gleichzeitig können bestimmte nachgewiesene Ausgaben nach den entsprechenden Regeln erstattet werden.

Bemerkenswert für LGBTQ-Familien ist außerdem ein ausdrücklicher Grundsatz des Bundesgesetzes: Menschen, die assistierte Reproduktion nutzen wollen, sollen unter anderem nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Familienstands diskriminiert werden.

Aber: Elternschaft ist nicht einfach „kanadisch geregelt“

Zusätzlich zum Bundesrecht spielt das Recht der jeweiligen Provinz eine wichtige Rolle.

British Columbia regelt beispielsweise Voraussetzungen für eine vor der Empfängnis geschlossene Surrogacy-Vereinbarung und die spätere Elternstellung. Ontario besitzt wiederum eigene Parentage-Regeln und kennt unter bestimmten Voraussetzungen sogar mehrere Intended Parents.

Deshalb würden wir Kanada nicht einfach als „die unkomplizierte altruistische Alternative zu den USA“ beschreiben.

Es ist ein anderes Modell, dessen konkreter Parentage-Weg provinziell geprüft werden muss.

Großbritannien: legal, aber Elternschaft erst nach der Geburt

Leihmutterschaft ist im Vereinigten Königreich legal. Eine Surrogacy-Vereinbarung ist jedoch rechtlich nicht einklagbar, und die Tragemutter ist zunächst rechtlicher Elternteil des Kindes. Eine Übertragung auf die Intended Parents erfolgt anschließend grundsätzlich über eine Parental Order.

Gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen können grundsätzlich Intended Parents sein. Für eine Parental Order bestehen allerdings konkrete Voraussetzungen, darunter eine genetische Verbindung mindestens eines Antragstellers beziehungsweise bei Einzelantrag des Antragstellers.

Für Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, kommt noch ein wichtiger Punkt hinzu: Für eine britische Parental Order muss mindestens ein Intended Parent im Vereinigten Königreich, auf den Channel Islands oder der Isle of Man domiciled sein; das Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags bei den Intended Parents im Vereinigten Königreich leben.

Deshalb ist Großbritannien zwar ein wichtiges Vergleichsmodell, aber nicht automatisch eine praktisch nutzbare Alternative für ein in Deutschland lebendes Paar.

Griechenland: seit 2025 deutlich enger als früher

Griechenland kennt weiterhin gestationelle Leihmutterschaft mit vorheriger gerichtlicher Genehmigung und ohne Gegenleistung. 2025 wurde der einschlägige Rechtsrahmen jedoch geändert.

Die gerichtliche Genehmigung wird auf Antrag einer Frau erteilt, die medizinisch nicht in der Lage ist, selbst eine Schwangerschaft auszutragen. Das Gesetz stellt inzwischen ausdrücklich klar, dass eine Unfähigkeit zur Schwangerschaft aufgrund des Geschlechts keine solche medizinische Unfähigkeit darstellt. Außerdem müssen Antragstellerin und Tragemutter ihren Wohnsitz in Griechenland haben.

Für uns bedeutet das für diesen Vergleich:

Griechenland ist 2026 weder für ein schwules Männerpaar noch für ein gewöhnlich in Deutschland lebendes internationales Paar ein regulärer Ausweichweg.

Das ist eine wichtige Änderung gegenüber älteren Länderübersichten.

Mexiko: Bundesstaat und Verfassungsrecht statt einer einfachen Ja-Nein-Antwort

Mexiko sollte nicht als einheitlicher Rechtsraum für Leihmutterschaft dargestellt werden.

Ein wichtiger Teil der Rechtsprechung betrifft den Bundesstaat Tabasco. Der mexikanische Supreme Court erklärte dort unter anderem Beschränkungen für verfassungswidrig, die Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Familienstands ausschlossen. Auch bestimmte Einschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit wurden beanstandet.

Das bedeutet aber nicht, dass daraus ein einheitlicher, landesweit geregelter Weg für internationale LGBTQ-Familien entstanden wäre.

Für Mexiko ist deshalb die richtige Einordnung:

Bundesstaat für Bundesstaat prüfen, niemals allein auf eine allgemeine Aussage „Leihmutterschaft ist in Mexiko erlaubt“ vertrauen.

Gerade bei grenzüberschreitenden Konstellationen müssten regionale Zivilrechtslage, aktuelle Rechtsprechung und die spätere Behandlung im Heimatland gemeinsam geprüft werden.

Kolumbien: mögliches Verfahren ohne umfassendes Leihmutterschaftsgesetz

Kolumbien ist ein gutes Beispiel dafür, warum „nicht verboten“ und „klar geregelt“ zwei völlig verschiedene Aussagen sind.

Das kolumbianische Verfassungsgericht hat festgehalten, dass Leihmutterschaft nicht ausdrücklich verboten ist. Gleichzeitig besteht weiterhin eine gesetzgeberische Regelungslücke. Das Gericht hat den Gesetzgeber wiederholt dazu aufgefordert, umfassende Regeln zum Schutz der beteiligten Kinder und Frauen zu schaffen.

Deshalb würden wir Kolumbien 2026 nicht als gleichwertig regulierte Alternative zu Kalifornien oder Kanada präsentieren.

Das heißt nicht, dass dort keine Fälle stattfinden.

Es heißt:

Die fehlende umfassende gesetzliche Regelung ist selbst ein wichtiger Bestandteil der Risikoabwägung.

Ukraine: rechtlicher Rahmen plus aktuelle Kriegssituation

Das ukrainische Familienrecht enthält eine ausdrückliche Regel zur Elternschaft nach assistierter Reproduktion: Wird ein von einem Ehepaar aus Mann und Frau erzeugter Embryo auf eine andere Frau übertragen, gelten die Ehepartner als Eltern des Kindes.

Damit ist bereits am Gesetzestext sichtbar, weshalb die Ukraine kein regulärer Standardweg für zwei männliche Intended Parents ist.

Hinzu kommt 2026 die Sicherheitslage. Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor Reisen in die Ukraine; es finden Kampfhandlungen und nahezu tägliche Luftangriffe statt, und der ukrainische Luftraum ist geschlossen.

Deshalb wäre es aus unserer Sicht irreführend, die Ukraine in einer heutigen Vergleichstabelle lediglich über Preis oder frühere Marktgröße zu bewerten.

Indien: stark reguliert und kein internationaler Weg für schwule Paare

Indiens Surrogacy (Regulation) Act definiert ein „couple“ als rechtmäßig verheirateten indischen Mann und indische Frau. Daneben kennt das Gesetz eine bestimmte Kategorie einer indischen verwitweten oder geschiedenen Frau.

Zulässig ist nur altruistische, nicht kommerzielle Leihmutterschaft und auch diese unter detaillierten medizinischen und persönlichen Voraussetzungen.

Damit ist Indien 2026 für ein internationales schwules Männerpaar kein regulärer Leihmutterschaftsweg.

Thailand: derzeit restriktiv, Reform aber in Bewegung

Nach dem aktuell geltenden thailändischen System ist Leihmutterschaft stark begrenzt. Die Behörden haben bisher unter anderem vorausgesetzt, dass es sich um ein rechtmäßig verheiratetes thailändisches Paar oder um eine thailändische Person mit ausländischem Ehepartner handelt; bei letzterem bestand eine Mindestdauer der Ehe. Zwei ausländische Ehepartner konnten das bestehende Leihmutterschaftsmodell nicht nutzen. Kommerzielle Leihmutterschaft ist untersagt.

Genau hier befindet sich die Rechtslage aber aktuell in Bewegung.

Im Juli 2026 führte das thailändische Department of Health Service Support eine öffentliche Konsultation zu einer Gesetzesreform durch. Der Entwurf soll unter anderem die bisherige Formulierung „Ehemann und Ehefrau“ durch „Ehepartner“ ersetzen und damit auch das inzwischen geltende Gleichstellungsrecht der Ehe berücksichtigen. Zusätzlich sollen Regelungen für Ehepaare mit ausländischem Partner verändert werden.

Entscheidend ist:

Das ist im August 2026 ein Reformvorhaben, nicht bereits die neue geltende Rechtslage.

Thailand ist deshalb ein Land, dessen Eintrag wir bei künftigen Aktualisierungen besonders im Blick behalten sollten.

Italien: wichtig als Beispiel für die Bedeutung des Heimatrechts

Italien ist kein Zielstaat für Leihmutterschaft.

Das italienische Recht sanktioniert Leihmutterschaft bereits im Inland. Seit dem 3. Dezember 2024 gilt zusätzlich: Begeht ein italienischer Staatsbürger die entsprechende Handlung im Ausland, kann er nach italienischem Recht bestraft werden.

Für deutsche Leser bedeutet das ausdrücklich nicht, dass diese italienische Strafnorm auf sie übertragen werden kann.

Italien zeigt vielmehr, warum bei internationaler Leihmutterschaft nicht nur das Recht des Geburtslandes zählt:

Auch der Heimatstaat der Intended Parents kann eigene Regeln für im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft haben.

Deutschland: Durchführung und spätere Elternschaft sind zwei verschiedene Rechtsfragen

Auch für Deutschland wollen wir nicht mehr verkürzt schreiben:

„Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.“

Präziser ist:

Bestimmte medizinische Handlungen zur Durchführung einer Ersatzmutterschaft sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz strafbewehrt. Ersatzmuttervermittlung ist nach § 13c Adoptionsvermittlungsgesetz untersagt und nach § 14b strafbewehrt. Ersatzmutter und Bestelleltern werden in den dort ausdrücklich genannten Strafvorschriften selbst von der Strafbarkeit ausgenommen.

Davon getrennt ist die Frage:

Wie behandelt Deutschland eine Elternschaft, die im Ausland bereits gerichtlich festgestellt wurde?

§§ 108 und 109 FamFG regeln grundsätzlich die Anerkennung ausländischer Entscheidungen und mögliche Anerkennungshindernisse.

Diese Frage erklären wir nicht noch einmal vollständig auf dieser Seite.

Anerkennung nach einer Leihmutterschaft in den USA ausführlich verstehen 


Welche Länder kommen für schwule Paare infrage?

Ob ein Land grundsätzlich Leihmutterschaft kennt, beantwortet noch nicht, ob es auch für zwei Männer tatsächlich einen rechtlich belastbaren Weg bietet.

Kalifornien besitzt einen geschlechtsneutral formulierten Intended-Parent-Begriff und ermöglicht die gerichtliche Feststellung der Elternschaft im Rahmen des geregelten gestationellen Prozesses.

Kanada erklärt im Bundesgesetz ausdrücklich, dass Menschen bei assistierter Reproduktion nicht aufgrund sexueller Orientierung oder Familienstand diskriminiert werden sollen. Der konkrete Parentage-Weg hängt jedoch von der Provinz ab.

Großbritannien schließt gleichgeschlechtliche Intended Parents grundsätzlich nicht aus, verbindet die spätere Parental Order aber unter anderem mit genetischer Verbindung und britischem Domicile.

Griechenland, Ukraine und Indien besitzen dagegen Regelungen, deren Voraussetzungen männliche gleichgeschlechtliche Paare nicht als regulären Weg erfassen.

Mexiko und Kolumbien lassen sich gerade nicht seriös mit einem einfachen „Ja“ versehen: In Mexiko muss die regionale Rechtslage geprüft werden; in Kolumbien besteht weiterhin eine gesetzgeberische Lücke.

Damit ist unsere wichtigste Erkenntnis:

„LGBTQ-freundliches Land“ und „rechtlich belastbarer Leihmutterschaftsweg für zwei Männer aus Deutschland“ sind nicht dasselbe.


Warum ein Preisvergleich allein nicht reicht

Länder werden in Vergleichen häufig mit Begriffen wie ‚hohe‘ oder ‚niedrige Planbarkeit‘ bewertet. Solche Kategorien wirken jedoch objektiver, als sie tatsächlich sind.

Denn „Planbarkeit“ hängt von mehreren überprüfbaren Einzelpunkten ab:

  • gesetzlicher Rahmen
  • Familienform
  • Wohnsitz und Staatsangehörigkeit
  • rechtliche Elternschaft
  • medizinisches Modell
  • Versicherungen
  • Gerichtsverfahren
  • Heimatrecht
  • konkrete Behördenpraxis.

Dasselbe gilt für den Preis.

Ein günstigeres Verfahren ist nicht automatisch riskanter. Ein teureres Verfahren ist nicht automatisch besser.

Für uns war entscheidend, welcher Rechts- und Schutzrahmen hinter dem jeweiligen Modell steht.


Verantwortung, Ethik und Schutz aller Beteiligten

Ein internationaler Länder-Vergleich darf aus unserer Sicht nicht nur fragen:

„Wo können wir ein Kind bekommen?“

Er muss auch fragen:

„Unter welchen Bedingungen geschieht das?“

Für uns gehören deshalb mindestens vier Perspektiven zu einer verantwortungsvollen Entscheidung:

Selbstbestimmung der Tragemutter:
Kann sie frei und informiert entscheiden und besitzt sie unabhängige Beratung?

Gesundheit und Absicherung:
Wer trägt medizinische Risiken, welche Versorgung und welche Versicherung bestehen?

Rechtliche Klarheit für das Kind:
Ist möglichst früh geklärt, wer rechtlich Verantwortung übernimmt und welche Staatsangehörigkeits- oder Dokumentenfragen entstehen?

Finanzielle und strukturelle Machtverhältnisse:
Wie transparent sind Zahlungen, Vermittlung, medizinische Interessen und wirtschaftliche Anreize?

Gerade weil Länder Leihmutterschaft sehr unterschiedlich regulieren, halten wir es für problematisch, aus einem Länder-Vergleich ein simples Ranking von „beste“ bis „schlechteste“ Option zu machen.

Das Ziel dieser Seite ist Orientierung, nicht eine Empfehlung, wo jemand eine Leihmutterschaft durchführen sollte.


Wie wir selbst zu Kalifornien gekommen sind

Aus einem Länder-Vergleich wurde irgendwann unsere Familienentscheidung

Als wir selbst recherchiert haben, war die erste Frage natürlich:

Wo ist Leihmutterschaft überhaupt möglich?

Aber ziemlich schnell veränderte sich die Frage.

Wir wollten nicht wissen, wo wir irgendwie einen Weg finden könnten.

Wir wollten wissen:

Wo gibt es einen Weg, den wir als zwei Männer rechtlich, medizinisch und menschlich verantworten können und bei dem wir möglichst wenig auf Grauzonen angewiesen sind?

Deshalb wurden für uns andere Kriterien wichtiger als der niedrigste Preis:

  • eine klare rechtliche Struktur
  • ein transparenter Prozess
  • unabhängige rechtliche Begleitung
  • eine frühzeitige Absicherung unserer Elternschaft
  • ein Rahmen, in dem unsere Familienform kein Sonderfall ist
  • und Bedingungen, bei denen auch die Rechte und Interessen unserer Tragemutter ernst genommen werden.

Am Ende entschieden wir uns für Kalifornien.

Nicht, weil wir behaupten würden, Kalifornien sei für jede Familie „das beste Land“.

Sondern weil dieser Rahmen für unsere konkrete Familie und unsere Prioritäten am besten passte.

Und genau diese Unterscheidung würden wir heute jedem Länder-Vergleich voranstellen:

Nicht: Welches Land ist das beste?
Sondern: Welche rechtlichen, persönlichen und ethischen Anforderungen muss unser Weg erfüllen?


Internationale Regeln: Warum es noch keine weltweite Lösung gibt

Grenzüberschreitende Leihmutterschaft kann Elternschaft, Staatsangehörigkeit, Einreise, Dokumente und die Rechte aller Beteiligten gleichzeitig berühren.

Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hat deshalb über Jahre an Fragen internationaler Elternschaft und Leihmutterschaft gearbeitet. Die zuständige Arbeitsgruppe legte Ende 2025 ihren Abschlussbericht vor.

Im März 2026 entschied die HCCH allerdings nicht, unmittelbar mit der Ausarbeitung einer internationalen Konvention weiterzumachen. Stattdessen sollen rechtliche und praktische Entwicklungen zunächst weiter beobachtet und vor dem Treffen 2028 erneut berichtet werden.

Damit gibt es auch 2026 keinen einheitlichen internationalen Mechanismus, der die Rechtsfolgen einer Leihmutterschaft weltweit harmonisiert.

Gerade deshalb bleibt die Prüfung von Zielland und Heimatland so wichtig.


FAQ: Leihmutterschaft weltweit

In welchen Ländern ist Leihmutterschaft erlaubt?

Eine vollständige Ja-Nein-Liste wäre irreführend. Kalifornien besitzt beispielsweise einen ausdrücklich geregelten gestationellen Rahmen, Kanada verbietet Vergütung, erlaubt aber geregelten Auslagenersatz, und Großbritannien erlaubt Leihmutterschaft, überträgt die rechtliche Elternschaft jedoch grundsätzlich erst nach der Geburt. Andere Länder besitzen deutlich engere Zugangsvoraussetzungen oder keine umfassende gesetzliche Regelung.

In welchen Ländern ist Leihmutterschaft für schwule Paare möglich?

Kalifornien besitzt einen geschlechtsneutral formulierten Rahmen für Intended Parents. Kanada enthält im Bundesrecht ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot unter anderem wegen sexueller Orientierung. Im Vereinigten Königreich können auch gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich Intended Parents sein, allerdings gelten dort zusätzliche Voraussetzungen für die spätere Parental Order.

Andere Länder wie Griechenland oder Indien besitzen Voraussetzungen, die einen regulären Weg für zwei Männer ausschließen.

Ist Leihmutterschaft in Europa erlaubt?

Europa besitzt kein einziges gemeinsames Leihmutterschaftsmodell.

Schon die hier verglichenen Staaten reichen von einem legalen nicht-kommerziellen System im Vereinigten Königreich über ein eng begrenztes Modell in Griechenland bis zu Verbotsregimen in Deutschland und Italien. Die konkreten Rechtsfolgen müssen deshalb immer länderspezifisch geprüft werden.

Ist Leihmutterschaft in Kanada kommerziell erlaubt?

Nein. Das kanadische Bundesrecht verbietet die Bezahlung einer Frau dafür, als Tragemutter zu fungieren. Bestimmte tatsächliche Ausgaben können unter festgelegten Voraussetzungen erstattet werden.

Ist Mexiko eine Option für internationale schwule Paare?

Das sollte nicht pauschal mit Ja beantwortet werden.

Die mexikanische Supreme Court-Rechtsprechung hat in Tabasco bestimmte diskriminierende Beschränkungen aufgrund sexueller Orientierung, Familienstand und Staatsangehörigkeit beseitigt. Daraus folgt jedoch kein einheitlicher bundesweiter Leihmutterschaftsweg. Der jeweilige Bundesstaat und die konkrete rechtliche Konstellation müssen geprüft werden.

Was müssen Menschen aus Deutschland zusätzlich beachten?

Nicht nur das Recht des Ziellandes ist relevant.

Bei einer ausländischen gerichtlichen Entscheidung über Elternschaft können in Deutschland insbesondere die Regeln über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen nach §§ 108 und 109 FamFG relevant werden. Staatsangehörigkeit, Geburtsurkunden, Pässe und Personenstandsrecht sind wiederum eigene Fragen.

Unseren konkreten Weg von Kalifornien nach Deutschland ansehen


Quellen und Prüfstand

Für die rechtlichen Kernaussagen dieses Länder-Vergleichs haben wir insbesondere folgende amtliche beziehungsweise gerichtliche Quellen geprüft:

Rechts- und Prüfstand dieses Überblicks: 15. August 2026.

Hinweis: Rechtslagen, Verwaltungspraktiken und laufende Gesetzgebungsverfahren können sich kurzfristig ändern. Dieser Überblick dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im jeweiligen Zielland und in Deutschland.

Unser Weg

Als aus einer Weltkarte eine echte Entscheidung wurde

Am Anfang haben wir Länder verglichen.

Irgendwann merkten wir aber, dass wir eigentlich etwas anderes verglichen:

Wie viel rechtliche Unsicherheit können wir tragen? Welche Bedingungen fühlen sich für uns gegenüber unserer Tragemutter verantwortungsvoll an? Und in welchem System können wir uns vorstellen, als zwei Männer tatsächlich Eltern zu werden?

Aus diesen Fragen wurde unsere Entscheidung für Kalifornien.

In unserer Podcastfolge über Leihmutterschaft im internationalen Vergleich sprechen wir ausführlicher darüber, wie wir Recht, Ethik und unterschiedliche Länder gegeneinander abgewogen haben.

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