
Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen den Bundesländern? Kurzantwort: Das Familienrecht (Abstammung, Adoption, Personenstand) ist Bundesrecht. In der Lebensrealität von Regenbogenfamilien fühlen sich Unterschiede aber sehr real an - wegen verschieden strenger Auslegung in Behörden, ungleichen Bearbeitungszeiten und länderspezifischen Förderprogrammen. Wir (Martin & Robert) nehmen dich mit durch die wichtigsten Fragen: Wo entscheidet der Bund, wo das Land oder die Kommune? Was hat sich 2025 getan (Bundesrat, BMJ-Eckpunkte)? Welche Zahlen gelten aktuell zu Regenbogenfamilien? Und wo unterscheiden sich Wartezeiten, Anerkennungen bei Auslandsfällen sowie Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen? Los geht’s - mit Blick auf Praxis, Quellen und unseren Learnings.
Bundesrecht vs. Landespraxis: Was ist wirklich ein „Unterschied“?
Bundesrecht (einheitlich):
-
Abstammungsrecht, Adoptionsrecht, Personenstandsrecht (BGB, FamFG, PStG) gelten bundesweit.
-
Die 2024 veröffentlichten BMJ-Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts sahen u. a. die automatische Mit-Mutterschaft für verheiratete Frauenpaare vor (ohne Stiefkindadoption). Der Bundesrat hat am 23.05.2025 erneut eine zügige Regelung für Zwei-Mütter-Familien angemahnt. Für Männerpaare hätte diese Reform keine unmittelbare Lösung gebracht; dort bleibt Adoption/Pflege bzw. (bei Auslandsfällen) die Anerkennung zentral.
Wo Länder/Kommunen „unterschiedlich“ sind:
-
Behördenpraxis & Wartezeiten (z. B. Familiengerichte, Jugendämter, Standesämter)
-
Förderprogramme (Kinderwunsch, Familienförderung)
-
Landesgesetze gegen Diskriminierung in der Verwaltung (Berlin hat ein LADG; andere Länder diskutieren)
Aktuellste Zahlen: Wie viele Regenbogenfamilien gibt es?
-
Rund 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern leben in Deutschland; etwa 50.000 Kinder wachsen in Regenbogenfamilien auf (Mikrozensus/ Destatis, Stand 2024/25). Destatis betont außerdem, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften häufiger von zwei Frauen erzogen werden als von zwei Männern. Eine feingranulare Aufschlüsselung nach Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft ist in den öffentlichen Kurzmeldungen nicht durchgängig ausgewiesen.
Abstammungsrecht 2025: Wo stehen wir, was war geplant?
Geplante Änderungen (BMJ-Eckpunkte 2024)
-
Automatische Mit-Mutterschaft: Ist die Geburtsmutter mit einer Frau verheiratet, sollte deren Ehefrau automatisch rechtliche Mutter werden.
-
Anerkennung außerhalb der Ehe: Geplante Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung.
-
Weniger Stiefkindadoption: Für Zwei-Mütter-Familien sollte die Stiefkindadoption entfallen.
Diese Punkte sind nicht Gesetz geworden (Stand: 09/2025).
Politischer Druck 2025
Der Bundesrat forderte am 23. Mai 2025 die Bundesregierung auf, Zwei-Mütter-Familien rechtlich gleichzustellen (Initiative u. a. aus Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen). Kern: Automatische Mit-Mutterschaft bei verheirateten Frauenpaaren und Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung bei nicht verheirateten Paaren.
Stiefkindadoption in der Praxis: Wartezeiten & regionale Unterschiede
Warum überhaupt noch Adoption?
Solange die Reform nicht kommt, bleibt die Stiefkindadoption der Weg zur rechtlichen Absicherung der nicht gebärenden Mutter bei in Deutschland geborenen Kindern von Zwei-Mütter-Familien.
Dauer & Hürden (2025):
Eine LSVD-Umfrage (Berlin-Brandenburg) zeigt, wie uneinheitlich die Verfahren laufen – mit deutlichen Streuungen:
-
31 % berichteten 6–9 Monate, 29 % 10–12 Monate, 21 % 13 Monate–2 Jahre, 3 % noch länger; nur 16 % unter 6 Monaten. Unterschiede resultieren u. a. aus Gerichts-/Jugendamtspraxis, angeforderten Unterlagen und Personalkapazitäten.
Pre-Birth-Anerkennung?
Einige Länder/Kommunen akzeptieren vorbereitete Erklärungen (z. B. Umgang mit Sorgerechts- und Sorgeerklärungen) pragmatischer als andere; der LSVD gibt hierzu praktische Hinweise. Dennoch bleibt: Ohne Gesetzesreform ist die Adoption in Deutschland der Standardweg.
Auslandsfälle (Geburt/Surrogacy): Anerkennung – aber nicht automatisch
BGH-Linie:
-
2014 hat der BGH die Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung (Kalifornien) zur Elternschaft grundsätzlich ermöglicht.
-
2019 stellte der BGH klar: Ein bloßer Registereintrag/Urkunde aus dem Ausland genügt nicht – es braucht eine anerkennungsfähige Entscheidung.
-
Praktisch heißt das: Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen erfolgt nicht automatisch. Häufig ist ein gerichtliches Anerkennungsverfahren (§ 108 FamFG) sinnvoll bzw. erforderlich, damit deutsche Standesämter und Behörden die Elternschaft übernehmen. Das erklärt die Unterschiede in der Verwaltungspraxis vor Ort.
Unser Tipp aus der Praxis:
Frühzeitig klären, welche Unterlagen (übersetzt/beglaubigt) euer Standesamt und ggf. das Familiengericht verlangt – und ob ein Anerkennungsbeschluss erforderlich ist. Das spart Zeit und nervige Nachforderungen.
Kinderwunschbehandlung & Zuschüsse: Hier unterscheiden sich die Länder wirklich
Bundesrechtlicher Rahmen:
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich regulär nur bei verheirateten verschiedengeschlechtlichen Paaren und homologer Behandlung (Ei-/Samenzellen aus der Ehe). Das benachteiligt viele Regenbogenfamilien. Zuschüsse nur komplementär zu Landesprogrammen, real nutzbar vor allem bei IVF/ICSI.
Landesprogramme (Auswahl, Stand 09/2025):
-
Berlin: fördert grundsätzlich auch Frauenpaare (inkl. Fremdsamen), ABER: Antragsstopp 2025 wegen ausgeschöpfter Mittel.
-
Bremen: fördert explizit gleichgeschlechtliche und diverse Paare (bis 50 % der Eigenkosten, nach Kasse/Behandlung).
-
Saarland: fördert gleichgeschlechtliche weibliche Paare (aktuelle Pauschalen lt. Landesseite).
-
Rheinland-Pfalz: seit 2021 Förderung, seit 07/2024 ausgeweitet; explizit lesbische Paare bei medizinischer Indikation, Erweiterung u. a. auf Fremdsamen.
-
Thüringen: Förderung u. a. auch für gleichgeschlechtliche weibliche Paare; Abwicklung über die Thüringer Stiftung Hand in Hand (inkl. Informationen zu Fremdsamen).
Hinweis Niedersachsen (Strittiges Thema):
Offizielle Informationsseiten in Niedersachsen listen weiterhin nur heterosexuelle Paare im Förderkontext; zusätzlich gab es in Teilen Förderstopps/Haushaltsunsicherheit. Eine belastbare, offizielle Öffnung nur für verheiratete lesbische Paare konnten wir nicht verifizieren. Prüft daher tagesaktuell die Landesinfos.
Bottom line: Für Männerpaare gibt es derzeit kein Landesprogramm, das eine medizinische Reproduktion (Leihmutterschaft/Eizellspende) in DE abdeckt – diese Verfahren sind verboten.
Landesleistungen jenseits der Reproduktion: Familienförderung im Vergleich
-
Bayern: Seit 2025 Kinderstartgeld (neue Familienleistung) – das frühere „Familiengeld“ wird abgelöst/umgestellt. Prüft Details (Zielgruppe/Beträge) vor Antragstellung.
-
Sachsen: Landeserziehungsgeld (einkommensabhängig; im 2./3. Lebensjahr des Kindes). Eigenständige Landesleistung, die sich von Bundes-Elterngeld unterscheidet.
-
NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz: Kein allgemeines Landes-„Familiengeld“; es existieren eher thematische Programme (z. B. Hessengeld für erstes Wohneigentum). Für Standardleistungen (Elterngeld, Kindergeld etc.) gelten die Bundesregeln.
Väterpaare & schwule Väter: Rechte, Wege, Hürden (2025)
Auch für uns schwule Väter gilt: Familienrecht ist Bundesrecht, Unterschiede zeigen sich in Verwaltungspraxis und Landesprogrammen. Die großen Linien 2025 im Überblick – mit konkreten Wegen, was in Deutschland möglich ist und wo Länder Unterschiede machen.
Wege zur Elternschaft für Männerpaare
-
Pflegekind → evtl. spätere Adoption („Annahme“)
Gleichgeschlechtliche Paare können bundesweit Pflegekinder aufnehmen; die Auswahl und Begleitung organisieren Jugendämter bzw. Träger vor Ort – die Praxis variiert je Kommune. Ein möglicher späterer Adoptionsübergang wird individuell entschieden (Kindeswohl-Prüfung). Quellen & Orientierung: LSVD-Ratgeber und Fachstellen der Jugendhilfe. -
Gemeinsame Adoption (Inland/Ausland)
Seit der „Ehe für alle“ (01.10.2017) können verheiratete gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam adoptieren. Ob eine Auslandsadoption für Männerpaare möglich ist, hängt stark vom Herkunftsland ab – viele schließen gleichgeschlechtliche Paare aus; zuständig ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BfJ). -
Leihmutterschaft (Ausland)
In Deutschland bleiben Leihmutterschaft und Eizellspende ärztlich/vermittlungsseitig verboten (ESchG; AdVermiG). Wunscheltern selbst sind in DE nicht strafbar. Anerkennung einer im Ausland festgestellten Elternschaft ist nicht automatisch – oft braucht es ein gerichtliches Anerkennungsverfahren nach § 108 FamFG. Leitentscheidungen des BGH haben 2014 (Kalifornien) und 2019 (Ukraine) die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen konkretisiert; bloße Registereinträge reichen teils nicht.
Praxis-Tipp: Plant bei Auslandsfällen Zeit für die Anerkennung (Familiengericht) ein und klärt früh mit Standesamt & Auslandsadoptionsstelle, welche Unterlagen/Legalisationen verlangt werden. § 108 FamFG erlaubt Betroffenen, die Anerkennung förmlich feststellen zu lassen.
Kinderwunschförderung: Wen fördern die Länder?
Förderprogramme der Länder für assistierte Reproduktion adressieren medizinisch mögliche Behandlungen in DE (z. B. IVF/ICSI). Da Eizellspende/Leihmutterschaft hierzulande untersagt sind, profitieren männliche Paare faktisch nicht. Unterschiede 2024/2025:
-
Berlin: Zuschüsse grundsätzlich geöffnet, seit 07/2024 Antragsstopp bis auf Weiteres (LAGeSo/Medienberichte).
-
Bremen: Richtlinie fördert IVF/ICSI – rechtstextlich ohne explizite Exklusion; praktisch relevant v. a. für Frauenpaare.
-
Saarland & Thüringen: Programme sehen gleichgeschlechtliche weibliche Paare vor.
-
Rheinland-Pfalz: Ausweitung seit 01.07.2024 – auch lesbische Paare in bestimmten Konstellationen, keine Vorteile für Männerpaare.
-
Niedersachsen: Förderung richtet(e) sich primär an heterosexuelle Paare; 2025 teils Förderstopp/Hinweise.
Zahlenlage 2024/25: Sichtbarkeit von Väterpaaren
Laut Destatis lebten 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern in 2024; davon ~70 % Frauenpaare und ~30 % Männerpaare (≈ 9.000). Insgesamt leben rund 50.000 Kinder bei gleichgeschlechtlichen Eltern. Diese Verteilung spiegelt die strukturellen Hürden für Männerpaare in DE wider.
Was wir Betroffenen raten
-
Pflegekinderweg aktiv prüfen (Infoabende Jugendamt/Träger; Eignungsklärung starten).
-
Adoptionsberatung früh einschalten (BfJ-Infos, Landesjugendämter; Klärung Herkunftsländer-Kriterien).
-
Auslandsfälle rechtlich absichern: Anerkennung nach § 108 FamFG beantragen, nicht nur „mitführen“.
-
Dokumentation: Alle Bescheide, Urteile, Übersetzungen und Legalisationen von Beginn an sammeln – Standesämter und Gerichte fragen regelmäßig nach.
-
Interessenvertretung nutzen (LSVD/Beratungsstellen) und politisch Druck machen: Förderlogiken vieler Länder schließen Männerpaare faktisch aus.
Antidiskriminierung im Verwaltungsverfahren: Ein Land sticht heraus
-
Berlin: Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) seit 2020 – schützt konkret vor Diskriminierung durch Behörden (inkl. Ombudsstelle). 5-Jahres-Bilanz 2025 bestätigt die Sonderrolle Berlins: weiterhin einziges Land mit eigenem LADG.
-
Baden-Württemberg: Diskussion/Ankündigungen zu einem LADG laufen 2025, aber kein Gesetz verabschiedet (Stand 09/2025).
Warum das zählt:
Ein LADG kann – je nach Qualität – Verfahren beschleunigen, Rechtsklarheit schaffen und Beschwerdewege in diskriminierenden Verwaltungssituationen stärken.
Was heißt das alles nun für euch? (Unsere Learnings & Tipps)
-
Begriffe kennen
Wenn ihr in Deutschland Eltern werdet, achtet auf die Terminologie: Politisch/juristisch wird von „automatischer Mit-Mutterschaft“ (bei verheirateten Frauenpaaren) gesprochen – nicht nur von „Co-Mutterschaft“. Das ist wichtig für Anträge, Gespräche mit Behörden und das Verständnis der BMJ-Entwürfe. -
Adoption frühzeitig planen
Solange die Reform aussteht, plant die Stiefkindadoption proaktiv ein: Unterlagen, Beglaubigungen, Terminabstimmung (Notar, Jugendamt, Gericht). Rechnet – je nach Bundesland/Bezirk – mit 6–12 Monaten, teils länger. -
Auslandsfälle absichern
Bei Auslandsgeburten/Surrogacy klärt früh, ob ein Anerkennungsbeschluss nach § 108 FamFG nötig ist. Ein ausländischer Gerichtsbeschluss wiegt rechtlich mehr als ein Registereintrag; ohne ihn drohen Verzögerungen beim Personenstand. -
Förderungen checken – wirklich auf Landesebene
Die Kinderwunschförderung variiert erheblich (Förderquote, Frauenpaare, Fremdsamen, Budgetlage). Berlin hat 2025 Antragsstopp, Bremen/RLP/Thüringen/Saarland fördern Frauenpaare – aber die Details unterscheiden sich. Prüft die aktuelle Landeslage vor Vertragsabschluss. -
Antidiskriminierung nutzen
In Berlin lohnt der Blick ins LADG und zur Ombudsstelle – gerade wenn ein Amt „blockt“. In anderen Ländern gibt es (noch) keine LADG-Entsprechung, aber AGG, Fachaufsichten und Beschwerdewege bleiben Optionen.
Recht gemacht wird im Bund; Recht erlebt ihr vor Ort. 2025 hat der Bundesrat die Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien erneut angemahnt, und die BMJ-Pläne zur automatischen Mit-Mutterschaft liegen weiterhin auf dem Tisch, nur eben (noch) nicht im Gesetzblatt. Bis dahin entscheidet eure Postleitzahl oft über Tempo (Adoption), Förderhöhe (Kinderwunsch) und Rechtsdurchsetzung (LADG vs. kein LADG). Unser Rat: Plant die Stiefkindadoption früh, prüft Landesprogramme tagesaktuell, und dokumentiert Behördenschritte sauber, gerade bei Auslandsfällen mit § 108 FamFG.
Wir merken aber auch: Bis zur vollständigen Gleichstellung und rechtlicher und gesellschaftlicher Anerkennung von homosexuellen Vätern ist es allerdings noch ein weiter Weg.
Quellen & weiterführende Links
Gesetze & Rechtsprechung
- § 108 FamFG – Anerkennung ausländischer Entscheidungen
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__108.html - Embryonenschutzgesetz (ESchG) – Gesetz zum Schutz von Embryonen
https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/ - Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/ - SGB V § 27a – Künstliche Befruchtung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27a.html - G-BA-Richtlinie über Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (KB-RL)
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2746/KB-RL_2021-12-16_iK-2022-02-09.pdf - BGH 10.12.2014, XII ZB 463/13 – Anerkennung kalifornischer Entscheidung (Leihmutterschaft)
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&nr=69758&pos=4&anz=196 - BGH 20.03.2019, XII ZB 530/17 – Anforderungen an Anerkennung (Ukraine)
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019051.html
Politik & Reformstand Abstammungsrecht
- Bundesrat, Beschluss Drs. 161/25 (23.05.2025): „Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken"
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=161-25%28B%29 - BundesratKOMPAKT zur Entschließung vom 23.05.2025
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/25/1054/05.html - DIP-Dokumentation zum Vorgang (161/25)
https://dip.bundestag.de/vorgang/entschlie%C3%9Fung-des-bundesrates-abstammungsrecht-%C3%A4ndern-zwei-m%C3%BCtter-familien-st%C3%A4rken/321205 - BMJ-Eckpunkte Abstammungsrecht (15.01.2024)
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.pdf
Statistik & Datenlage
- Statistisches Bundesamt (03.06.2025) – Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern (Mikrozensus 2024)
https://www.famrz.de/mitteilungen-statistischen-bundesamtes/31-000-gleichgeschlechtliche-paare-mit-kindern-im-jahr-2024.html - LSVD Berlin-Brandenburg (08/2025) – Umfrage Stiefkindadoption
https://lsvd.berlin/wp-content/uploads/2025/08/Umfrage_Stiefkindadoption.pdf
Kinderwunschförderung (Bund & Länder)
- Bundesinitiative / Informationsportal Kinderwunsch
https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung/finanzielle-unterstuetzung - Berlin – LAGeSo: Förderung Kinderwunsch
https://www.berlin.de/lageso/soziales/zuwendung/foerderung-kinderwunsch/ - Bremen – Richtlinie zur Förderung assistierter Reproduktion
https://www.gesundheit.bremen.de/gesundheit/frauengesundheit/richtlinie-ueber-die-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-foerderung-von-massnahmen-der-assistierten-reproduktion-42286 - Saarland – Landesförderung Kinderwunsch
https://www.saarland.de/las/DE/themen/kinderwunschbehandlung/kinderwunsch_artikel - Thüringen – Thüringer Stiftung Hand in Hand
https://thueringer-stiftung-handinhand.de/ich-benoetige-hilfe/kinderwunsch/foerdervoraussetzungen/ - Rheinland-Pfalz – Erweiterte Förderung seit 01.07.2024
https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/foerderung-von-kinderwunschbehandlungen-in-rheinland-pfalz-wird-ausgeweitet - Niedersachsen – Landesinformationen Kinderwunsch
https://www.familien-in-niedersachsen.de/elterninformationen/eltern-werden/kinderwunschbehandlung
Landesleistungen (Familienförderung, Beispiele)
- Bayern – Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS): Kinderstartgeld
https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/ - Sachsen – Landeserziehungsgeld
https://www.familie.sachsen.de/landeserziehungsgeld.html - Hessen – „Hessengeld" (Wohneigentum)
https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld - NRW – Familienportal.NRW (Leistungsüberblick)
https://www.familienportal.nrw/de
Antidiskriminierung in der Verwaltung
- Berlin – Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), Gesetzestext
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LADGG-pP1 - LADG-Ombudsstelle (Kontakt & Beratung)
https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/
Wege für Männerpaare (Pflege/Adoption) – Infos & Behörden
- Bundesamt für Justiz (BfJ) – Zentrale Behörde für Auslandsadoption: FAQ
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Familieinternational/Adoption/Fragen/Fragen_node.html - BfJ-Broschüre „Internationale Adoption" (PDF)
https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZAA/BZAA_Broschuere.pdf - LSVD – Schwule Väter: Wege & Hürden
https://www.lsvd.de/de/ct/689-Schwule-Vaeter-Kinderwunsch-und-Familiengruendung-von-schwulen-Maennern - LSVD – Lesben und Schwule als Pflegeeltern
https://www.lsvd.de/de/ct/731-Lesben-und-Schwule-als-Pflegeeltern-Pflegekinder-bei-homosexuellen-Paaren
Auslandsgeburten, Leihmutterschaft & Urkunden
- Auswärtiges Amt – Hinweis zu Leihmutterschaft
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/06-Leihmutterschaft.html - Auswärtiges Amt – Geburt eines Kindes im Ausland / Nachbeurkundung
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/606800-606800 - Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr (Legalisation/Apostille)
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Rechtlicher Hinweis: Diese Quellenliste ersetzt keine Rechtsberatung. Prüft aktuelle Verfahren, Fristen und Regelungen stets bei den zuständigen Stellen eures Bundeslandes. Stand der Links: September 2025.
Das könnte dich auch interessieren:
-
Pillar-Page:
– Regenbogenfamilie – Alle Grundlagen & Wege zur Elternschaft -
Cluster-Unterseiten:
– LGBTQ+-Familien in Deutschland
– Erfahrungen schwuler Väter
Kommentar hinzufügen
Kommentare