Mehrelternschaft in der Debatte – Chancen & Risiken

Veröffentlicht am 27. Juli 2025 um 08:36
Eine diverse Mehr-Eltern-Familie geht gemeinsam im Park spazieren: Vier Erwachsene und drei Kinder halten sich an den Händen und lächeln. Die Szene zeigt warme Nachmittagssonne, viel Grün im Hintergrund und vermittelt Geborgenheit, Vielfalt und familiäre

Mehrelternschaft klingt im ersten Moment nach Zukunftsmusik – nach Patchwork 2.0 oder nach sehr speziellen Regenbogenfamilien-Konstellationen. Gleichzeitig leben heute schon viele Kinder faktisch mit mehr als zwei Bezugspersonen: etwa in Co-Parenting-Modellen, in Regenbogenfamilien mit Samenspender oder in stabilen Patchworkfamilien.

Juristisch ist die Realität anders: Das deutsche Abstammungsrecht erkennt bislang maximal zwei rechtliche Elternteile an. Trotzdem ist die Debatte um Mehrelternschaft in den letzten Jahren deutlich lauter geworden – befeuert durch politische Reformpläne, neue Gerichtsurteile und den Wunsch vieler Familien nach Rechtssicherheit.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was unter Mehrelternschaft verstanden wird

  • Wie die aktuelle Rechtslage in Deutschland aussieht (Stand: November 2025)

  • Welche Chancen und Risiken diskutiert werden

  • Wie sich die Debatte speziell auf Regenbogenfamilien und queere Eltern auswirkt

  • Welche Schritte Paare heute schon gehen können, wenn sie „mehr als zwei“ sind

Was bedeutet Mehrelternschaft überhaupt?

Unter Mehrelternschaft oder Mehr-Eltern-Familien versteht man Familienkonstellationen, in denen sich mehr als zwei Erwachsene verbindlich um ein Kind kümmern – emotional, praktisch und oft auch finanziell.

Typische Konstellationen sind zum Beispiel:

  • Co-Parenting-Modelle: Zwei oder drei (oder mehr) Erwachsene – etwa ein lesbisches Paar und ein schwuler Mann – gründen bewusst gemeinsam eine Familie.

  • Regenbogenfamilien mit Samenspender: Das Kind wächst mit zwei Müttern oder zwei Vätern auf, der Samenspender ist aber weiterhin präsent und übernimmt soziale Verantwortung.

  • Patchworkfamilien: Neben den rechtlichen Eltern spielen Stiefeltern über Jahre eine zentrale Rolle im Alltag des Kindes.

  • Konstellationen nach Samenspende, Eizellspende oder mit Tragemutter im Ausland: Hier können genetische, rechtliche und soziale Elternschaft auseinanderfallen.

Wichtig: Mehrelternschaft meint zunächst gelebte Verantwortung, nicht automatisch Rechtsstatus. Juristisch können in Deutschland bisher nur zwei Personen als Eltern im Geburtenregister eingetragen werden – alle anderen bleiben rechtlich außen vor, selbst wenn sie faktisch „Mama“, „Papa“, „Baba“, „Dada“ oder „Papi“ sind.

Rechtliche Lage in Deutschland (Stand November 2025)

Maximal zwei rechtliche Eltern

Nach dem aktuellen deutschen Abstammungsrecht (§§ 1591, 1592 BGB) kann ein Kind höchstens zwei rechtliche Elternteile haben. Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat; der zweite Elternteil ist rechtlich ein „Vater“ – mit den bekannten Regeln (Ehe, Anerkennung, gerichtliche Feststellung). Mehrelternschaft im Sinne einer gleichrangigen rechtlichen Elternschaft von mehr als zwei Personen ist derzeit ausdrücklich nicht vorgesehen.

Gleichzeitig können andere Personen gewisse Verantwortung übernehmen, z. B. durch:

  • „Kleines Sorgerecht“ für Stiefeltern

  • Umgangsrecht für soziale Bezugspersonen (z. B. Samenspender)

  • Vollmachten im Alltag (Arztbesuche, Kita, Schule)

Aber: Sie sind damit nicht in gleicher Weise abgesichert wie rechtliche Eltern – etwa bei Unterhalt, Erbrecht, Staatsangehörigkeit oder im Krisenfall.

Was oft als „kleines Sorgerecht“ bezeichnet wird, ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern meint die Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge nach § 1687b BGB an die Partnerin bzw. den Partner des rechtlichen Elternteils. Es handelt sich dabei nicht um eine Elternschaft – dennoch schafft diese Regelung erweiterte Handlungsmöglichkeiten im Alltag (Kita, Arzttermine, Schule).

Reformpläne zum Abstammungsrecht – aber (noch) keine Mehrelternschaft

Die Ampel-Regierung hat Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Vorgesehen sind u. a.:

  • Mit-Mutterschaft: In Zwei-Mütter-Familien soll die Ehefrau/Partnerin der Geburtsmutter automatisch rechtliche Mutter werden, ohne Umweg über die Stiefkindadoption.

  • Elternschaftsvereinbarungen: Vor der Zeugung eines Kindes – etwa bei privater Samenspende – soll verbindlich festgelegt werden können, wer rechtlicher Elternteil wird.

Diese Eckpunkte würden Regenbogenfamilien zumindest teilweise entlasten, halten aber am Zwei-Eltern-Prinzip fest: Mehrelternschaft ist darin bislang nicht vorgesehen.

Zeitlicher Ausblick
Nach aktuellem Stand plant das BMJ, den finalen Gesetzentwurf zur Abstammungsrechtsreform frühestens 2026 vorzulegen. Fachverbände und LSVD gehen davon aus, dass zentrale Punkte – Mit-Mutterschaft, Elternschaftsvereinbarungen – frühestens im Laufe 2026/27 umgesetzt werden könnten.

Bundesverfassungsgericht: Tür für Mehrelternschaft ist prinzipiell offen

Spannend für die Debatte: Das Bundesverfassungsgericht hat 2024 in einem Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung deutlich gemacht, dass weder das Kindeswohl noch das Grundgesetz eine Öffnung für Mehr-Eltern-Konstellationen grundsätzlich ausschließen. Damit ist verfassungsrechtlich klar: Der Gesetzgeber könnte Mehrelternschaft möglich machen – er muss es aber nicht.

Der aktuelle Stand (November 2025):

  • Verfassungsrechtlich wäre Mehrelternschaft vorstellbar.

  • Politisch gibt es dazu sehr unterschiedliche Positionen.

  • Konkrete Gesetzesvorschläge, die mehr als zwei rechtliche Eltern zulassen, sind bislang nicht umgesetzt.

Warum die Debatte jetzt an Fahrt aufnimmt

2024 lebten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, insgesamt etwa 50.000 Kinder in Regenbogenfamilien. Das entspricht etwa jeder 200. Familie mit minderjährigen Kindern.

Viele dieser Familien sind mit Samenspende, Patchwork-Konstellationen oder Co-Parenting entstanden – und leben bereits heute Formen von Mehrelternschaft, ohne dass das Recht Schritt gehalten hat.

Fachkommissionen & LSVD: Mehr Schutz für tatsächliche Sorgebeziehungen

In Fachgutachten und Stellungnahmen queerer Organisationen und familienpolitischer Akteur*innen wird seit Jahren betont:

  • Dass das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen sollte – und dass stabile zusätzliche Bezugspersonen oft ein Plus, nicht ein Risiko sind.

  • Dass viele Mehr-Eltern-Familien ihre Konstellationen lange planen, teils mit detaillierten vorgeburtlichen Vereinbarungen (z. B. zu Verantwortung, Alltag, Konfliktlösung).

  • Dass Kinder nicht schlechter gestellt sein sollten, weil sie in eine Regenbogen- oder Mehr-Eltern-Familie hineingeboren werden.

Chancen von Mehrelternschaft – aus Sicht von Familien

1. Mehr Sicherheit für real gelebte Verantwortung

Wenn ein Kind faktisch drei (oder vier) Bezugspersonen hat, kann Mehrelternschaft bedeuten:

  • Mehr Kontinuität, falls ein Elternteil ausfällt (Krankheit, Trennung, Tod).

  • Klare Rechte und Pflichten für alle Beteiligten (Unterhalt, Sorge, Auskunftsrechte).

  • Weniger Abhängigkeit von „Goodwill“ – z. B. wenn eine soziale Bezugsperson nach einer Trennung plötzlich außen vor wäre.

2. Kindeswohl im Zentrum, nicht nur Biologie

Mehrelternschaft kann rechtlich anerkennen, was entwicklungspsychologisch schon lange betont wird: Kinder profitieren von verlässlichen Beziehungspersonen. Das können biologische Eltern sein – müssen es aber nicht.

Besonders in Regenbogenfamilien spielt soziale Elternschaft eine zentrale Rolle: Viele Kinder wachsen mit Eltern auf, die rechtlich lange gar nicht oder nur über Umwege (Stiefkindadoption) abgesichert sind.

3. Mehr Flexibilität für moderne Familienmodelle

Ob Co-Parenting, queere Wahlfamilie oder polyamore Konstellation: Die Lebensrealität ist längst diverser als das klassische „Vater-Mutter-Kind“-Bild. Eine klug gestaltete Mehrelternschaft könnte:

  • Co-Parenting-Modelle rechtlich absichern

  • Patchworkfamilien gerechter abbilden

  • die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen – emotional, zeitlich und finanziell

Risiken & offene Fragen – was Kritiker*innen betonen

Natürlich gibt es auch ernstzunehmende Bedenken, die in der Debatte immer wieder genannt werden:

1. Komplexere Konflikte bei Trennung oder Streit

Mehr Eltern können auch mehr Konfliktlinien bedeuten – insbesondere bei:

  • Sorgerechtsentscheidungen

  • Umgangsregelungen

  • Umzügen ins Ausland

  • schulischen oder medizinischen Entscheidungen

Die Sorge: Verfahren könnten länger, teurer und für das Kind belastender werden, wenn mehr rechtliche Eltern beteiligt sind.

2. Unterhalt, Erbrecht & Staatsangehörigkeit

Das gesamte Familienrecht ist aktuell auf maximal zwei Eltern zugeschnitten. Wenn es plötzlich drei oder vier rechtliche Eltern gäbe, müssten u. a. geklärt werden:

  • Wie Unterhaltsansprüche gerecht verteilt werden

  • Wie erbrechtliche Fragen aussehen (z. B. Pflichtteile)

  • Welche Staatsangehörigkeit(en) das Kind erhält, wenn Eltern mehrere Staatsangehörigkeiten haben

  • Wie internationale Konstellationen (z. B. Geburt durch eine Tragemutter im Ausland) eingebunden werden

3. „Zwei-Eltern-Prinzip“ als Schutzgedanke?

Konservative Stimmen betonen, das Zwei-Eltern-Prinzip sei übersichtlich und schütze Kinder vor Überforderung. Sie argumentieren, Kinder sollten nicht abhängig davon sein, „unter welchen Umständen“ sie gezeugt wurden, und sehen eine Gefahr in einer sehr unterschiedlichen Behandlung je nach Familienmodell.

Gleichzeitig kritisieren viele Fachleute, dass dieser Schutzgedanke in der Praxis oft dazu führt, dass reale Bezugspersonen rechtlich unsichtbar bleiben – und Kinder genau dadurch an Sicherheit verlieren.

Internationale Perspektive: Wie andere Länder mit Mehrelternschaft umgehen

Auch wenn Deutschland beim Zwei-Eltern-Prinzip bleibt, zeigt ein Blick ins Ausland, dass Mehrelternschaft rechtlich machbar ist – und bereits seit Jahren funktioniert.

🇨🇦 Kanada (British Columbia)

Dort können seit 2013 bis zu vier rechtliche Eltern anerkannt werden, wenn eine vorgeburtliche Vereinbarung vorliegt.
Besonders häufig: Co-Parenting-Modelle (z. B. lesbisches Paar + Samenspender).

🇺🇸 USA (Kalifornien)

Kalifornien erlaubt seit 2014 mehr als zwei rechtliche Eltern, wenn das Verweigern eines dritten (oder vierten) Elternteils dem Kindeswohl schaden würde.
In der Praxis wird das gelegentlich bei komplexen Patchwork- oder Co-Parenting-Fällen angewendet.

🇵🇹 Portugal & 🇳🇱 Niederlande

Beide Länder debattieren seit 2020 über die Einführung einer konsensualen Mehrelternschaft, besonders im Kontext von Regenbogenfamilien mit Samenspendern.

Was dieser Vergleich zeigt:
Mehrelternschaft ist weder theoretisch noch exotisch – andere Rechtsordnungen haben Wege gefunden, Verantwortung, Sorgerecht und Kindeswohl für Mehr-Eltern-Familien sauber zu regeln.

Unsere Perspektive als (werdende) schwule Väter

Wir (Martin & Robert) sind selbst Teil einer Familienkonstellation, die ohne internationales Recht, medizinische Unterstützung und die Zusammenarbeit mehrerer Menschen nicht möglich wäre. In unserem Fall ist eine Tragemutter beteiligt, zusätzlich eine Eizellspenderin – wir sprechen bewusst von Tragemutter, weil sie das Kind trägt, ohne ihm „geliehen“ zu sein, und weil der Begriff respektvoller und weniger kommerzialisiert ist. (Warum wir den Begriff „Tragemutter“ verwenden, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Sprache zählt: Warum wir Tragemutter sagen“.)

Schon heute erleben wir:

  • Wie viele Menschen Verantwortung übernehmen, damit ein Wunschkind entstehen kann.

  • Wie eng rechtliche, genetische und soziale Elternschaft miteinander verwoben – und gleichzeitig voneinander getrennt – sein können.

  • Wie wenig deutsches Recht auf solche Konstellationen vorbereitet ist, insbesondere beim Abstammungsrecht und bei der Anerkennung im Personenstandsregister.

Wir wünschen uns ein Abstammungsrecht, das:

  • soziale Elternschaft deutlich stärker berücksichtigt,

  • Regenbogenfamilien nicht länger in rechtliche Warteschleifen schickt,

  • und mittelfristig auch Mehr-Eltern-Modelle ermöglicht – dort, wo sie konsensual geplant und gut abgesichert sind.

Tipps & Learnings für alle, die faktisch „mehr als zwei“ sind

Auch ohne gesetzlich anerkannte Mehrelternschaft kannst du heute schon einiges tun, um Verantwortung sichtbar und abgesichert zu machen:

1. Früh über Rollen & Erwartungen sprechen

  • Wer übernimmt welche Verantwortung – emotional, zeitlich, finanziell?

  • Wie wird das Kind die verschiedenen Bezugspersonen nennen?

  • Was passiert, wenn sich Beziehungen verändern (Trennung, Umzug, neue Partner*innen)?

Je klarer ihr das vor der Schwangerschaft klärt, desto stabiler wird das Modell später.

2. Schriftliche Vereinbarungen treffen

Auch wenn Elternschaftsvereinbarungen rechtlich (noch) begrenzt sind, können gut formulierte Verträge helfen, Erwartungen zu klären:

  • Vereinbarungen zu Alltag, Sorge und Finanzen

  • Regelungen für Trennungsszenarien

  • Vereinbarungen dazu, wie ihr gegenüber Behörden, Kita, Schule auftretet

Hier lohnt sich Beratung bei einer auf Familienrecht und Regenbogenfamilien spezialisierten Kanzlei.

3. Vollmachten & „kleines Sorgerecht“ nutzen

Für soziale Eltern können u. a. sinnvoll sein:

  • Vollmachten für Arzttermine, Kita-Entscheidungen, Reisen

  • Beantragung des kleinen Sorgerechts für Stiefeltern (wo möglich)

  • Eintrag als Notfallkontakt in Kita/Schule

Das ersetzt keine Mehrelternschaft, stärkt aber die Handlungsfähigkeit im Alltag.

4. Beratung & Community nutzen

  • Queere Familienzentren, Beratungsstellen und Verbände (z. B. LSVD, Queer-Familienzentren) kennen aktuelle Rechtslage und praktische Wege.

  • In unserer Pillar-Page „Regenbogenfamilie“ findest du weitere Artikel zu rechtlichen Fragen, gesellschaftlicher Debatte und Erfahrungsberichten.

  • Auf der Unterseite „Gesellschaft & Recht“ bündeln wir Beiträge rund um Abstammungsrecht, Ehe für alle und Diskriminierungsschutz.

Weiterlesen-Empfehlungen auf Papaarade:

Was du mitnimmst – in 5 Punkten

  • In Deutschland sind aktuell nur zwei rechtliche Eltern pro Kind vorgesehen – Mehrelternschaft ist gelebte Realität, aber rechtlich (noch) nicht anerkannt.

  • Verfassungsrechtlich wäre Mehr-Eltern-Elternschaft möglich, politisch ist sie umstritten und bisher nicht umgesetzt.

  • Chancen: mehr Stabilität, bessere Absicherung gelebter Sorgebeziehungen, realistischere Abbildung moderner Familienmodelle.

  • Risiken: komplexere Konfliktlagen, offene Fragen zu Unterhalt, Erbrecht und internationalem Familienrecht.

  • Familien können schon heute mit Verträgen, Vollmachten und klaren Absprachen viel tun – und gleichzeitig politisch Druck für faire Reformen machen.

Mini-FAQ: Mehrelternschaft in Deutschland

Kann ein Kind in Deutschland heute drei rechtliche Eltern haben?

Aktuell: nein. Nach deutschem Recht kann ein Kind höchstens zwei rechtliche Elternteile haben. Mehr-Eltern-Konstellationen werden rechtlich nur über Umwege abgebildet (z. B. Stiefeltern mit kleinem Sorgerecht oder Umgangsrecht).

Sind Co-Parenting-Modelle mit drei oder vier Erwachsenen erlaubt?

Ja – Menschen dürfen so leben und Verantwortung teilen, wie sie möchten. Aber: Rechtlich werden weiterhin nur maximal zwei Personen als Eltern anerkannt. Alle anderen müssen über Vollmachten, Umgangsregelungen oder andere Instrumente abgesichert werden.

Wird Mehrelternschaft in Deutschland bald eingeführt?

Das ist offen. Fachgremien, Verbände und manche Parteien sprechen sich dafür aus, konsensuale Mehrelternschaft zu ermöglichen. Andere Akteur*innen lehnen das ab und wollen am Zwei-Eltern-Prinzip festhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat signalisiert, dass Mehrelternschaft verfassungsrechtlich möglich wäre – entschieden ist politisch aber noch nichts.

Fazit: Zwischen gelebter Realität und rechtlicher Lücke

Mehrelternschaft ist längst kein Randthema mehr, sondern Ausdruck moderner Familienrealität – gerade auch von Regenbogenfamilien. Kinder wachsen mit mehreren wichtigen Erwachsenen auf, die sie lieben, versorgen und durchs Leben begleiten.

Dass das Recht diese Realität bisher kaum abbildet, schafft Unsicherheit – für Kinder, Eltern und alle, die Verantwortung übernehmen wollen. Gleichzeitig ist klar: Eine gute Regelung von Mehrelternschaft braucht Sorgfalt, klare Kriterien und starke Leitplanken, damit Kindeswohl wirklich im Zentrum steht.

Als werdende schwule Väter sehen wir sehr konkret, wie sehr Recht und Realität auseinanderfallen können – und wie wichtig es wäre, dass kein Kind mehr in eine rechtliche Grauzone geboren wird, nur weil seine Familie nicht dem alten Standardmodell entspricht.

Wenn du auf dem Laufenden bleiben möchtest, wie sich Abstammungsrecht, Mehrelternschaft und queere Familienpolitik in Deutschland weiterentwickeln, dann:

  • Hör in unseren Podcast rein: Dort erzählen wir ausführlich von unserer eigenen Familienreise und sprechen mit Expert*innen.

  • Schau auf YouTube vorbei: „Video zum Thema – mit Praxisbeispielen & Visuals.“

👉 Community-Frage:
Lebst du selbst in einer Konstellation mit mehr als zwei Bezugspersonen für ein Kind – oder spielst du mit dem Gedanken daran? Wie sind deine Erfahrungen oder Sorgen? Schreib’s in die Kommentare oder schick uns eine Nachricht.


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Dieser Artikel wurde geschrieben von Martin & Robert (Papaarade). Wir sind ein schwules Paar aus Deutschland und den USA, auf dem Weg zur eigenen Regenbogenfamilie über eine Tragemutter in Kalifornien. Auf Papaarade dokumentieren wir unsere Reise, teilen Wissen rund um Leihmutterschaft, moderne Vaterschaft und queere Familien und vernetzen Regenbogenfamilien im deutschsprachigen Raum.

Stand / Zuletzt aktualisiert: November 2025

Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Einschätzungen können sich durch neue Gesetze, Urteile oder Verwaltungspraxis ändern. Wenn du eine konkrete Entscheidung treffen musst (z. B. zu Verträgen, Adoption oder Abstammung), lass dich bitte von einer spezialisierten Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten.

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