Was die Debatte um Jens Spahn und Leihmutterschaft aus unserer Sicht übersieht

Veröffentlicht am 17. Juli 2026 um 14:28
Martin und Robert von Papaarade ordnen als zwei Väter die Debatte um Jens Spahn und Leihmutterschaft ein.

Als Jens Spahn und sein Ehemann öffentlich machten, dass sie Eltern eines in den USA von einer Tragemutter geborenen Sohnes geworden sind, dauerte es nicht lange, bis aus einer privaten Nachricht eine politische Kontroverse wurde. Diskutiert wird über frühere Aussagen Spahns, die Haltung seiner Partei und die Frage, ob ein Politiker im Ausland einen Familienweg wählen darf, den seine Partei in Deutschland weiterhin ablehnt.

Wir wollten uns zunächst nicht in diese Empörungsdebatte stellen. Nicht, weil uns das Thema fernliegt, sondern weil es uns sehr nahe ist. Auch wir sind zwei Väter. Auch unser Sohn wurde in den USA von einer Tragemutter geboren. Und viele der Behauptungen, die gerade über Verträge, Frauen, Geld, Elternschaft und deutsches Recht verbreitet werden, betreffen Familien wie unsere unmittelbar.

Deshalb möchten wir keine Verteidigung von Jens Spahn schreiben und kein parteipolitisches Urteil fällen. Wir möchten trennen: Was ist bestätigt? Was sagt das deutsche Recht tatsächlich? Wie funktionierte die rechtliche Elternschaft in unserem Fall? Und welche Fragen fehlen in der aktuellen Debatte?

Warum wir „Tragemutter“ sagen

In der Überschrift verwenden wir den verbreiteten Suchbegriff „Leihmutterschaft“, damit Menschen diesen Beitrag finden. Im Text sprechen wir bewusst von Tragemutter. Eine Frau wird nicht verliehen. Sie trägt eine Schwangerschaft aus und bleibt dabei ein eigenständiger Mensch mit körperlicher Autonomie, eigenen Beziehungen und eigenen Rechten.

Das deutsche Gesetz verwendet den Begriff „Ersatzmutter“. Auch diese Bezeichnung übernehmen wir außerhalb rechtlicher Zitate nicht. Warum Sprache für uns mehr als eine Nebensache ist, erklären wir ausführlich in unserem Artikel über die Bedeutung des Begriffs Tragemutter.

Jens Spahn und Leihmutterschaft: Was ist tatsächlich bekannt?

Öffentlich bestätigt ist, dass Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke Eltern eines Sohnes geworden sind, den eine Tragemutter in den USA geboren hat. Spahn ist derzeit Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Nach Angaben aus seinem Umfeld war die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Tragemutter ein Grund für die Wahl der USA. Aus demselben Umfeld hieß es, Spahn strebe keine Änderung der geltenden deutschen Rechtslage an. Das ist bislang eine über sein Umfeld verbreitete Position, keine ausführliche persönliche Erklärung Spahns zur aktuellen Kontroverse.

Die von uns ausgewerteten öffentlichen Berichte enthalten keine bestätigten Angaben dazu,

  • in welchem US-Bundesstaat die Geburt stattfand,
  • ob und welcher der beiden Väter genetisch mit dem Kind verwandt ist,
  • welche gerichtliche Elternschaftsentscheidung vorliegt,
  • wie die Vereinbarung mit der Tragemutter ausgestaltet war,
  • welche medizinischen oder psychologischen Prüfungen stattfanden,
  • welche Rolle die genetische Mutter, also die Eizellspenderin, in der Herkunftsgeschichte des Kindes einnimmt,
  • oder welche Kosten entstanden sind.

Über all das sollten wir deshalb nicht spekulieren. Auch aus einem einzelnen Satz über die wirtschaftliche Unabhängigkeit einer Tragemutter lässt sich nicht ableiten, wie ein konkreter Prozess tatsächlich gestaltet war.

Warum ist die Kontroverse entstanden?

Die Kritik beruht nicht allein darauf, dass Tragemutterschaft in Deutschland nicht durchgeführt werden darf. Sie speist sich vor allem aus drei unterschiedlichen Ebenen, die häufig miteinander vermischt werden.

1. Jens Spahns persönliche Aussage aus dem Jahr 2015

Im März 2015 schrieb Spahn in einem GQ-Beitrag, er könne sich als schwuler Mann und Christ „nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“. Zugleich beschrieb er seine damalige Haltung als persönliche Zurückhaltung in einer schwierigen ethischen Frage.

Die Wortwahl ist aus unserer Sicht reduzierend. Sie stammt jedoch aus einer persönlichen Reflexion von 2015. Sie war weder ein Gesetz noch ein Parteitagsbeschluss. Menschen können ihre Haltung zu ihrem eigenen Kinderwunsch verändern. Eine solche Veränderung darf dennoch erklärt und politisch eingeordnet werden, besonders wenn jemand ein führendes öffentliches Amt innehat.

2. Die Antwort der Bundesregierung von 2020

Im April 2020 verteidigte die damalige Bundesregierung das Verbot mit dem Kindeswohl und kündigte für die laufende Legislaturperiode keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes an. Die Antwort wurde vom Bundesgesundheitsministerium übermittelt, das damals von Jens Spahn geführt wurde.

Wichtig ist die Unterscheidung: Es handelte sich um eine Antwort der Bundesregierung, nicht um einen persönlichen Essay oder eine allein von Spahn beschlossene Position. Dieselbe Antwort stellte außerdem fest, dass der Forschungsstand zu den Folgen von Tragemutterschaft begrenzt sei und dass die Bundesregierung keine Zahlen darüber hatte, wie viele Menschen aus Deutschland entsprechende Wege im Ausland nutzen.

3. Der CDU-Beschluss von 2026

Im Februar 2026 beschloss die CDU, Tragemutterschaft auch in altruistischen Modellen in Deutschland weiterhin abzulehnen. Als Gründe nennt der Beschluss ethische und rechtliche Bedenken sowie Risiken von Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitlichen Schäden.

Das ist eine aktuelle politische Position seiner Partei. Sie führt nachvollziehbar zur Frage, wie Spahn seinen privaten Familienweg mit dieser Haltung verbindet. Sie beweist jedoch nicht, dass er gegen deutsches Recht verstoßen hat.

Hat Jens Spahn durch Leihmutterschaft deutsches Recht gebrochen?

Nach den öffentlich bekannten Informationen ist ein solcher Rechtsverstoß nicht belegt.

Die häufige Formulierung „Leihmutterschaft ist in Deutschland strafbar“ ist zu ungenau. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen mehreren Handlungen:

Das Embryonenschutzgesetz bedroht die medizinische Durchführung mit Strafe, insbesondere die künstliche Befruchtung oder Embryonenübertragung bei einer Frau, die das Kind nach der Geburt dauerhaft anderen Personen überlassen soll. Die Tragemutter und die Person, die das Kind aufnehmen möchte, werden nach dieser Vorschrift ausdrücklich nicht bestraft.

Das Adoptionsvermittlungsgesetz verbietet die Vermittlung von sogenannten Ersatzmüttern. Auch hier bestimmt § 14b Absatz 3 ausdrücklich, dass die Tragemutter und die Wunscheltern wegen dieser Vermittlungstatbestände nicht bestraft werden.

Das bedeutet nicht, dass jeder grenzüberschreitende Fall juristisch unkompliziert ist. Anerkennung der Elternschaft, Staatsangehörigkeit, Geburtsregistrierung und Dokumente können von der konkreten Konstellation abhängen. Es bedeutet aber, dass die Wunscheltern nicht allein deshalb eine Straftat begehen, weil sie im Ausland einen dort rechtlich geregelten Weg nutzen.

Die Bezeichnung als „Gesetzesumgehung“ ist deshalb zunächst eine politische oder moralische Bewertung. Sie ist nicht gleichbedeutend mit einem nachgewiesenen Gesetzesverstoß.

Wer gilt nach deutschem Recht als Mutter?

§ 1591 BGB lautet: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Das ist der Ausgangspunkt des deutschen Abstammungsrechts.

Bei einer Auslandsgeburt kann jedoch zusätzlich eine ausländische Gerichtsentscheidung über die Elternschaft vorliegen. Der Bundesgerichtshof erkannte 2014 eine kalifornische Entscheidung an, durch die zwei Männer rechtliche Eltern eines von einer Tragemutter geborenen Kindes waren. In diesem Fall war einer der beiden Väter genetisch mit dem Kind verwandt.

Im Mai 2026 zog der BGH eine strengere Grenze für einen Fall, in dem die ausländische Entscheidung einem genetisch nicht verwandten Wunschelternteil die Elternschaft zuwies und keine genetische Verbindung zu den Wunscheltern bestand. Der BGH hielt eine Anerkennung in dieser Konstellation grundsätzlich für unvereinbar mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts und verwies auf die Adoption als möglichen Weg zur Elternschaft.

Deshalb sind pauschale Sätze wie „Die Tragemutter bleibt in Deutschland immer die Mutter“ oder „Der zweite Vater muss immer adoptieren“ nicht präzise genug. Entscheidend sind unter anderem die ausländische Gerichtsentscheidung, die genetische Konstellation und die Voraussetzungen ihrer Anerkennung.

Für den konkreten Fall von Jens Spahn lässt sich diese Frage ohne bestätigte Informationen über Abstammung und Elternschaftsentscheidung nicht seriös beantworten.

Wie die rechtliche Elternschaft bei uns in Kalifornien funktionierte

Unser eigener Weg ist kein allgemeingültiges Muster. Er zeigt aber, warum eine Tragemutterschaft nicht mit der Geburt beginnt und rechtlich nicht auf einen privaten Vertrag reduziert werden kann.

In unserem Fall wurde bereits während der Schwangerschaft ein Verfahren vor einem kalifornischen Gericht eingeleitet. Das Gericht erließ vor der Geburt eine Elternschaftsentscheidung, häufig als Pre-Birth Order bezeichnet. Darin wurde festgelegt, dass wir ab der Geburt die rechtlichen Eltern unseres Kindes sein sollten.

Kalifornisches Recht ermöglicht es, ein Verfahren zur Feststellung der Elternschaft bereits vor der Geburt einzuleiten. Für Vereinbarungen mit einer gestationellen Tragemutter sieht das Recht unter anderem schriftliche Verträge und eine voneinander unabhängige anwaltliche Vertretung der beteiligten Seiten vor.

Nach der Geburt beantragten wir die erforderlichen amerikanischen und deutschen Dokumente. Dabei war die gerichtliche Entscheidung ein zentraler Bestandteil. Unser Ablauf bedeutete, dass keiner von uns den anderen später im Wege einer Stiefkindadoption zum rechtlichen Vater machen musste.

Das war unser konkreter Fall in Kalifornien. Andere Bundesstaaten, andere gerichtliche Entscheidungen oder andere genetische Konstellationen können zu einem anderen Ergebnis führen. Auch eine amerikanische Geburtsurkunde allein beantwortet nicht zwangsläufig, wie die Elternschaft in Deutschland behandelt wird.

Was in der öffentlichen Debatte fehlt

Die Stimme der Tragemutter

In vielen Diskussionen wird über Tragemütter gesprochen, als gäbe es nur zwei Möglichkeiten: entweder das vollkommen freie Gegenüber oder das vollkommen ausgebeutete Opfer.

Beide Bilder können den einzelnen Menschen unsichtbar machen.

Aus unserer Erfahrung war unsere Tragemutter keine anonyme Dienstleisterin. Sie traf eigene Entscheidungen, stellte Fragen, formulierte Grenzen und blieb während der Schwangerschaft die einzige Person, die über ihren Körper und ihre medizinische Versorgung entscheiden konnte.

Internationale medizinethische Empfehlungen betonen genau diese Punkte: vollständig informierte Zustimmung, eigene medizinische Entscheidungsfreiheit, unabhängige anwaltliche Beratung sowie Zugang zu psychologischer Unterstützung vor, während und nach der Schwangerschaft.

Ob diese Schutzmechanismen in einem konkreten Fall eingehalten wurden, lässt sich nicht aus dem Geburtsland oder einem Instagram-Post ableiten.

Schwangerschaft ist kein neutraler Vorgang

Eine Schwangerschaft bringt körperliche und psychische Belastungen sowie medizinische Risiken mit sich. Das darf weder romantisiert noch durch den Hinweis auf Freiwilligkeit beiseitegeschoben werden.

Eine 2024 veröffentlichte Kohortenstudie fand bei Schwangerschaften gestationeller Tragemütter ein erhöhtes Risiko schwerer mütterlicher Morbidität und weiterer ungünstiger Schwangerschaftsausgänge. Andere Übersichtsarbeiten berichten insgesamt eher beruhigende psychologische Ergebnisse, weisen aber ebenfalls auf begrenzte Daten und methodische Einschränkungen hin.

Daraus folgt aus unserer Sicht weder, dass jede Tragemutterschaft unverantwortlich ist, noch dass ein geregelter Prozess risikofrei wäre. Es folgt, dass medizinische Auswahl, unabhängige Aufklärung, Nachsorge, Versicherungsschutz und die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren unverzichtbare Prüfbereiche sind.

Rechtliche Sicherheit ist auch Kinderschutz

Internationale Tragemutterschaften können dazu führen, dass ein Kind in einem Staat zwei rechtliche Eltern hat und in einem anderen Staat keine oder nur eine anerkannte Elternperson. Das kann Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Sorge, Unterhalt und Dokumente betreffen. Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht arbeitet deshalb seit Jahren an Regeln für mehr Kontinuität und Vorhersehbarkeit grenzüberschreitender Elternschaft.

Für uns war die rechtliche Vorbereitung kein technischer Nebenschritt. Sie bedeutete, vor der Geburt zu klären, wer ab dem ersten Atemzug Verantwortung trägt, medizinische Entscheidungen treffen darf und rechtlich für das Kind einsteht.

Ein Verbot der medizinischen Durchführung in Deutschland beantwortet diese Fragen für bereits im Ausland geborene Kinder nicht.

Die genetische Mutter und das Recht auf Herkunft

Bei einer gestationellen Tragemutterschaft ist die Tragemutter nicht genetisch mit dem Kind verwandt. Neben ihr gibt es eine genetische Mutter, also die Frau, von der die Eizelle stammt.

Diese Person verschwindet in öffentlichen Debatten häufig vollständig. Für uns gehört sie zur Entstehungsgeschichte unseres Kindes. Das bedeutet nicht automatisch eine soziale oder rechtliche Elternrolle. Es bedeutet aber, Herkunft nicht zu verschweigen und vorhandene Informationen so zu bewahren, dass das Kind später Zugang dazu haben kann.

Die Frage sollte deshalb nicht nur lauten: Wer darf heute als Eltern eingetragen werden? Sie sollte auch lauten: Welche Informationen werden für das Kind langfristig dokumentiert und zugänglich gehalten?

Geld, Ungleichheit und Selbstbestimmung

Finanzielle Vergütung ist einer der schwierigsten Punkte der Debatte. Sie kann Zeit, Belastung, entgangenes Einkommen und körperliche Risiken anerkennen. Sie kann zugleich Abhängigkeiten, unangemessene Anreize und Ausbeutungsrisiken erzeugen.

Die American Society for Reproductive Medicine bewertet eine Vergütung nicht grundsätzlich als unethisch. Sie fordert aber, dass sie keinen unangemessenen Druck erzeugt, nicht vom Ergebnis der Schwangerschaft abhängt und von medizinischer Versorgung, unabhängiger Rechtsberatung und eigenständiger Entscheidungsfreiheit begleitet wird.

Für uns ist deshalb weder „bezahlt“ automatisch gleichbedeutend mit Ausbeutung noch „altruistisch“ automatisch gleichbedeutend mit Fairness. Entscheidend ist, welche reale Wahlfreiheit besteht, wer Risiken trägt, wer Beratung bezahlt und was geschieht, wenn Interessen während der Schwangerschaft auseinandergehen.

Unsere Haltung zur Debatte um Jens Spahn und Leihmutterschaft

Ein Kinderwunsch beantwortet nicht alle ethischen Fragen. Er begründet keinen Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen. Auch unser eigener Weg entbindet uns nicht davon, Macht, Geld, medizinische Risiken und Herkunft kritisch zu betrachten.

Gleichzeitig halten wir es für falsch, erwachsene Frauen pauschal für unfähig zu erklären, eine informierte Entscheidung über eine Tragemutterschaft zu treffen. Schutz darf nicht bedeuten, ihre Stimme durch eine abstrakte politische Erzählung zu ersetzen.

Die Bundesregierung stellte bereits 2020 fest, dass Menschen aus Ländern mit einem Verbot in Staaten reisen, in denen Tragemutterschaft zulässig ist. Zugleich räumte sie ein, keine belastbaren Zahlen über deutsche Wunscheltern oder eine ausreichende empirische Grundlage für alle behaupteten Folgen zu haben.

Aus unserer Sicht braucht es deshalb eine offenere Debatte über:

  • die körperliche Autonomie und unabhängige Beratung der Tragemutter,
  • die Verantwortung und überprüfbaren Pflichten der Wunscheltern,
  • medizinische Sicherheit und langfristige Nachsorge,
  • die Dokumentation der genetischen Herkunft,
  • die rechtliche Elternschaft ab der Geburt,
  • und den Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Familien.

Jens Spahn darf zu seiner politischen Konsistenz befragt werden. Seine Familie sollte dabei jedoch nicht zum Beweisstück in einem Kulturkampf gemacht werden. Das Kind ist kein Argument für oder gegen eine Partei. Es ist ein Kind mit Eltern, einer Herkunftsgeschichte und einem Anspruch auf Schutz.

Was du mitnimmst

  • Nach dem öffentlich bekannten Stand ist nicht belegt, dass Jens Spahn gegen deutsches Recht verstoßen hat.
  • In Deutschland sind vor allem die medizinische Durchführung und die Vermittlung von Tragemutterschaften verboten. Die Tragemutter und die Wunscheltern werden nach diesen Vorschriften ausdrücklich nicht bestraft.
  • Ob zwei Väter ohne Adoption als rechtliche Eltern anerkannt werden, hängt vom konkreten Fall und einer möglichen ausländischen Gerichtsentscheidung ab.
  • Eine seriöse ethische Debatte muss die Tragemutter, das Kind, die genetische Mutter und die Wunscheltern einbeziehen.
  • Persönliche Erfahrung ersetzt keine allgemeine Regel. Sie kann aber zeigen, welche Fragen pauschale Schlagworte auslassen.

FAQ zu Jens Spahn, Leihmutterschaft und deutschem Recht

Hat Jens Spahn deutsches Recht gebrochen?

Nach den bislang öffentlich bekannten Informationen ist ein Rechtsverstoß nicht belegt. Das deutsche Recht verbietet die medizinische Durchführung und die Vermittlung einer Tragemutterschaft. Die Tragemutter und die Wunscheltern werden nach den einschlägigen Strafvorschriften ausdrücklich nicht bestraft. Die Anerkennung der Elternschaft ist eine davon getrennte, einzelfallabhängige Frage.

Muss der zweite Vater das Kind in Deutschland adoptieren?

Nicht immer. Der Bundesgerichtshof hat 2014 eine kalifornische Gerichtsentscheidung anerkannt, durch die zwei Männer rechtliche Eltern waren. Einer der Väter war genetisch mit dem Kind verwandt. Fehlt eine genetische Verbindung zu sämtlichen Wunscheltern, kann nach einer BGH-Entscheidung von 2026 eine Adoption erforderlich werden.

Wer gilt bei einer Tragemutterschaft in Deutschland als Mutter?

Nach § 1591 BGB ist zunächst die Frau Mutter, die das Kind geboren hat. Eine anerkannte ausländische Gerichtsentscheidung kann jedoch dazu führen, dass stattdessen die dort festgestellten Wunscheltern auch in Deutschland als rechtliche Eltern anerkannt werden. Die Antwort hängt deshalb vom konkreten Verfahren ab.

Wir brauchen mehr als Empörung

Die aktuelle Debatte stellt eine berechtigte Frage nach politischer Glaubwürdigkeit. Sie sollte dort aber nicht stehen bleiben.

Wer über Tragemutterschaft spricht, muss auch über körperliche Selbstbestimmung, medizinische Risiken, unabhängige Beratung, Herkunft, Elternverantwortung und grenzüberschreitende Rechtssicherheit sprechen. Und wer über Familien wie unsere spricht, sollte nicht so tun, als ließen sie sich mit einem einzigen Schlagwort erklären.

Wir sind diesen Weg selbst gegangen. Nicht, weil er frei von schwierigen Fragen war, sondern weil wir bereit waren, uns ihnen zu stellen.

Welche konkrete Frage fehlt dir in der aktuellen Debatte? Schreib sie uns in die Kommentare.

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Autorenbox

Martin und Robert Kydd-Robinson sind die Gründer von Papaarade und Väter einer deutsch-amerikanischen Regenbogenfamilie. Ihren Weg über Eizellspende, Tragemutterschaft in Kalifornien, Geburt und rechtliche Formalitäten zwischen den USA und Deutschland dokumentieren sie im Blog, Podcast und auf YouTube. Dieser Beitrag gehört zum Themenbereich „Gesellschaft & Recht“.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der redaktionellen Information und beschreibt teilweise unsere persönliche Erfahrung. Er ist keine Rechtsberatung. Die Anerkennung einer ausländischen Elternschaft kann unter anderem von der ausländischen Entscheidung, der genetischen Abstammung, den beteiligten Staaten und dem konkreten Verfahren abhängen. Betroffene Familien sollten vor Beginn des Prozesses fachkundige rechtliche Beratung in Deutschland und im jeweiligen Geburtsstaat einholen.

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